Sehestedt > Aktuelles > Geflügelpest: Auch Sehestedt ist Sperrbezirk

Geflügelpest: Auch Sehestedt ist Sperrbezirk

25.11.2016Aktuelles
Geflügelpest: Auch Sehestedt ist Sperrbezirk

Warntafel an der Kreuzung Haupt-/Fährstraße. Foto: Henze

Mit tierseuchenbehördlicher Anordnung zur Bekämpfung der Aviären Influenza (Geflügelpest) vom 21. November 2016 wurde neben den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld, Windeby, Brodesby, Damp, Dörphof, Thumby, Waabs, Bünsdorf, Damendorf, Goosefeld, Groß Wittensee, Haby, Klein Wittensee auch Sehestedt zum Sperrbezirk erklärt.

Ab sofort gelten daher bis auf weiteres in den Sperrbezirken eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen und Bestimmungen. Diese können unter folgendem Link abgerufen werde. Für Nicht-Geflügelhalter dürfte besonders die Weisung von Bedeutung sein, die festlegt, dass Hunde- und Katzenhalter sicherstellen müssen, dass ihre Tiere nicht im Sperrberzirk frei herumlaufen.

Zur Begründung führt Dr. Manuela Freitag von der Kreis-Veterinäraufsicht an, das freilaufende Hunde oder Katzen kranke Tiere aufscheuchen können, die dann das Virus weiterverbreiten beziehungsweise sie nehem kranke tiere in den Fang oder berühren sie anders und verbreiten so das Virus selbst weiter.

Unklar ist in der Redaktion, ob das gesamte Gemeindegebiet von Sehestedt zum Sperrberzirk erklärt worden ist, oder nur das Gemeindegebiet nördlich des Nord-Ostsee-Kanals, da im Südteil keine Warnschilder aufgestellt worden sind. Sehestedt.de bleibt an diesem Thema dran.

Geflügelpest weitet sich aus: Nachweis bei Wildvogel im Kreis Steinburg
Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus. So wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, der hochpathogene Erreger H5N8 bei einer verendeten Möwe in Kollmar im Kreis Steinburg nachgewiesen. Der Kreis richtet gemeinsam mit dem Kreis Pinneberg einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern um den Fundort ein. Das Beobachtungsgebiet wird über die Landesgrenze hinaus bis nach Niedersachsen reichen.

Damit wurden Restriktionsgebiete um Wildvogelfunde mit Geflügelpestnachweisen inzwischen in nahezu allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes, ausgenommen Nordfriesland und die Stadt Neumünster, eingerichtet. Der Kreis Plön hat das gesamte Kreisgebiet zum Beobachtungsgebiet mit eingebetteten Sperrbezirken erklärt.

Landesweit werden nach wie vor tote Wildvögel gefunden und beprobt. Dabei ist in zahlreichen Fällen durch das FLI der hochpathogene Influenza A-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zu den in Schleswig-Holstein betroffenen Vogelarten zählen Reiher-, Stock-, Eiderente, Säger, Graugans, Schwan, Graureiher aber auch Aasfresser wie Möwe, Bussard und inzwischen auch Seeadler.

Bundesweit wurde der Erreger inzwischen in 13 Bundesländern festgestellt. whe

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter: Link